In den Medien ist immer öfter von „preisgünstigen EU-Neuwagen“ die Rede. Hier stellt sich die Frage, wie dies zustande kommt und ob man einen Kauf abseits „traditioneller“ Wege riskieren kann und was dabei besonders zu beachten ist.
Grundsätzlich wird in den Produktionswerken nicht zwischen europäischen oder deutschen Fahrzeugen unterschieden. Jedes Land hat eine eigene Serienausstattung festgelegt. Dementsprechend kommt es hier tatsächlich zu kleineren Unterschieden bei Ausstattung, jedoch nicht Material. Für Bestellfahrzeuge bieten wir allen Kunden ein Vergleich der Serienausstattung an. Jedoch weicht diese meist nur wenig ab und kann vorallem in Skaninavien oft sogar Vorteile bieten.
Woher kommt der Preisunterschied?
Neben dem „Wert“ der jeweiligen nationalen Währung im Vergleich mit anderen EU-Ländern liegt die Mehrwertsteuer in Skaninavien höher als in Deutschland. Auch fallen oftmals erhebliche Zulassungs- und Luxussteuer an. Damit in diesen Hochsteuerländern ein Vertrieb von neuen Kraftfahrzeugen stattfinden kann, muss durch die verschiedenen Anbieter ein marktgerechtes Preisgefüge zustande gebracht werden. Das heißt, dass zumindest die Nettopreise, ohne alle anfallenden Steuern, wesentlich niedriger festgelegt werden müssen. Verlässt nun ein Kraftfahrzeug dieses EU-Land wieder, dann fallen die bereits erwähnten Abgaben nicht an oder werden zum Großteil wieder erstattet, so dass nur noch der Nettopreis übrigbleibt. In Deutschland fällt somit beim Erwerb nur noch die deutsche Mehrwertsteuer an.
Ist die Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten?
Grundsätzlich werden alle Fahrzeug inklusive der gültigen deutschen Mehrwertsteuer (ab 01.01.2020) verkauft. Sofern dennoch ein anderer Steuersatz (Differenzbesteuerung 25a) anfällt, wird gesondert darauf hingewiesen.
Habe ich Gewährleistung / Garantie?
Mit dem Erwerb eines Neuwagen gilt die gesetzliche Garantie des Fahrzeughändlers. Die Bedingungen hierfür sind unterschiedlich, jedoch beträgt diese Garantie in der Regel 24 Monate.
Bei Gebrauchtwagen sind wir dazu verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen. Im Gegensatz zu Neufahrzeugen wird allerdings die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vertraglich auf 12 Monate verkürzt. Um jedoch Probleme zu vermeiden wird jedes Fahrzeug nach der Einfuhr technisch Untersucht und bekommt eine neue TÜV-Abnahme. Darüber hinaus ist unser Bestreben eine Garantieversicherung ohne Aufpreis anbieten zu können.
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